Balkonsanierung - Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
Bauberatung * Bauentwurf * Bauantrag * Baustatik * Baubegleitung
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing.Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
B + B Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M

listengeführter Tragwerksplaner + Bauvorlageberechtigter Ing.Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
Direkt zum Seiteninhalt

Balkonsanierung

Baumängel

Balkonsanierungen


Schaut man sich Eigentumsanlagen aus den 70-iger Jahren oder noch älter an stellt man schnell fest, dass die Balkonanlagen durch die lange Zeiteinwirkung von Frost und Niederschlag diverse Schäden infolge einer unzulässigen Entwässerung aufweisen. Es fehlt an einer Gefälleausbildung von mind. 2%, Abdichtungsebenen sowie abgedichtete Wandaufkantungen sind nicht vorhanden  oder die Brüstungshöhen entsprechen nicht den Anforderungen der LBO.
Durch die gerissenen Fliesenbeläge und der fehlenden Abdichtung kommt es teilweise, besonders bei den oberen Balkonen, zu Schädigungen an den tragenden Stahlbalkondecken mit der Folge, dass die Tragfähigkeit eingeschränkt wird. Dieses Schadensbild wird noch verstärkt, wenn das Regenwasser nicht ablaufen kann und sich „Pfützen“ bilden.
Gleichzeitig besteht durch die fehlende Wärmedämmung auf der Ober- und Unterseite der Balkone die Gefahr von Schimmelbildung im Sturzbereich.
Werden diese Schadensbilder nicht beseitigt, so besteht die Gefahr, dass die tragenden Stahlbetonteile versagen und der Balkon abgerissen werden muss. Beispiele dazu gibt es genügend.

       

Sinnvoll und empfehlenswert ist eine rechtzeitige Sanierung der Balkonanlagen. Wir haben schon einige Balkonsanierungen begleiten dürfen und können einige Lösungsansätze einschl. Kosten benennen.

Im ersten Beispiel aus einer Balkonanlage aus der Gründerzeit sieht man schon deutlich, die die tragenden Stahlträger verrostet oder sich verformt haben. Ursache ist die fehlende unsachgemäße, nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführte, Entwässerung.
In diesem Fall konnte aus statischen Gründen die Balkonanlage nur nocht gesperrt und abgerissen werden.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine Balkonanlage aus den 70-iger Jahren.
Fehlende Gefälleausbildung und Abdichtungsebenen zerstören langsam den Fliesenbelag und es ist eine Frage der Zeit, wann die tragende Stahlbetonkonstruktion angegriffen wird.
In diesem Fall haben wir der Eigentümergemeinschaft eine dringende Sanierung empfohlen, damit der Bauschaden nicht noch größer wird.
Wenn Sie als Hausverwaltung oder Vermieter ähnliche Probleme haben, können wir Sie mit unseren Erfahrungen bei der Balkonsanierung unterstützen und beraten.
Wir erstellen ein Lösungs- und Kostenkonzept und tragen in der Eigentümerversammlung im Rahmen eines Vortrages dieses Konzept vor.
Gleichzeitig stellen wir uns den fachtechnischen und rechtlichen Fragen der Eigentümer.

Fragen Sie uns einfach.
Büroanschrift

Uwe Besecke
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen


Büroanschrift

Uwe Besecke
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Zurück zum Seiteninhalt