Individualplanung
Vorteile einer Individualplanung
"Die meisten Menschen sterben an gebrochenem Herzen, weil sie ihm immer wieder untreu geworden sind und etwas gelebt haben, was sie „eigentlich“ nicht wollten.
Fang an, dir selbst treu zu sein."
Hartnäckig hält sich das Gerücht unter den privaten Bauwilligen, dass Individualplanungen durch Architekten/Ingenieure sehr teuer, nicht erschwinglich und dadurch nicht angebracht sind.
Wir wollen aufzeigen, dass dieses Gerücht für unsere heutige Zeit nicht mehr passend ist.
Fällt die Entscheidung, ein Reihenhaus/freistehendes Haus/Doppelhaus/Mehrfamilienhaus zu bauen, sollte sich jeder Bauwillige folgende Fragen bzw. Schwerpunkte beantworten.
- Wie will ich grundsätzlich leben und meinen Raum gestalten?
- Wie wichtig ist mir meine Absicht und meine Vision wie ich leben möchte?
- Muss ich die Erwartungen von anderen Menschen erfüllen?
- Wie will ich in der Zukunft in diesem Gebäude leben?
- Will ich leben wie jeder oder will ich meine einzigartige kreative Persönlichkeit leben?
- Will ich Kompromisse bei der Raumaufteilung machen oder soll das Haus so sein wie ich es will?
- Will ich während der Planungs- und Bauzeit flexibel sein oder nicht?
- Will ich während der Bauausführung eine Mitbestimmung?
- Spielt die Bauzeit eine wichtige Rolle?
- Brauche ich einen Festpreis oder reicht mir eine vertragliche Baukostenobergrenze?
- Wie wichtig ist der Wärmeschutz z.B. für eine Förderung durch den Staat?
- Will ich was für die Umwelt und dem Klimaschutz machen?
- Spielt für mich der Qualitätsstandard eine Rolle einschl. die späteren Gewährleistungsrechte?
- Will ich während der Bauausführung eine unabhängige Bauberatung und Baukontrolle?
- Wie will ich mit Baumängeln umgehen?
Für welchen Weg man sich zur Realisierung der Baumaßnahme entscheidend, ob Typenhaus durch einen Bauträger oder einer Individualplanung mit einzelnen Baufirmen im freien Wettbewerb, ist eine Frage der persönlichen Einstellung.
Wir möchten die Vorteile einer Individualplanung durch Architekten/Ingenieure, wie wir es verstehen, aufzeigen.
Ausgehend von der Landesbauordnung braucht jedes Gebäude eine Bauplanung und eine Baustatik. Entsprechende Planungen und Berechnungen sind bei den Bauämter einzureichen.
Ein Gerücht ist auch, dass nur Architekten Bauplanungen einschl. Bauanträge einreichen dürfen. Ausgehend von der Landesbauordnung dürfen auch alle Ingenieure, welche eine Bauvorlageberechtigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz haben und dort in der entsprechenden Liste geführt werden, Bauanträge erstellen.
Ein weiteres Gerücht ist auch, dass Architekten auch statische Berechnungen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erstellen dürfen. In § 66 LBauO RLP wird aufgeführt, dass Personen, welche Standsicherheitsnachweise (Statik) aufstellen, ihre Sachkunde nachweisen müssen und in einer entsprechenden Liste bei der Ingenieurkammer RLP geführt werden.
Bei einem Bauträger arbeitet der Architekt/Ingenieur in einem Vertragsverhältnis zum Bauträger (Beachte: nicht im Vertragsverhältnis zum Bauwilligen/Bauherr). Entsprechend den Vorgaben des Bauträgers werden die Baupläne und statischen Berechnungen angefertigt. Der Bauträger bezahlt die Planungsleistungen und kalkuliert diese Baukosten in seinem Pauschalhauspreis ein.
Es ist also auch ein Gerücht, dass man bei einem Bauträger die Planungskosten spart.
Bei der Individualplanung ist der Bauherr/Bauwillige der direkte Auftraggeber für die Gebäudeplanung einschl. der statischen Berechnungen. Dabei hilft die Rechtsprechung im s.g. "Architektenrecht" den Bauwilligen, weil er dem Gebäudeplaner den Stand eines Erfüllungsgehilfen gibt. Dem Gebäudeplaner trifft also eine umfassende Hinweis - und Beratungspflicht gegenüber seinem Bauherrn, sei es Primär- oder Sekundärpflichten. Gleichzeitig greift die gesamtschuldnerische Haftung bei Sachmängeln. Schon aus diesem Grund müssen alle Gebäudeplaner aber auch Statiker eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ein sehr großer Vorteil, wenn man bedenkt, wie schnell so manche Bauträgergesellschaft als GmbH in Insolvenz gehen kann.
Fazit für den Bauwilligen/Bauherrn:
Frage nach der Bauvorlageberechtigung des Gebäudeplaners
Frage nach der Listenführung für den Statiker
Frage nach der Berufshaftpflichtversicherung
Ein weiterer Vorteil bei der Individualplanung ist die Flexibilität in der Planungs - und Ausschreibungsphase. Änderungen sind jederzeit kostenneutral möglich. Alle Gewerke werden im Wettbewerb ausgeschrieben. Die Bauüberwachung einschl. Koordination und Bauausführungskontrolle erfolgt durch den eigenen Gebäudeplaner.
Entscheidet sich der Bauherr kurzfristig zu Eigenleistungen, so ist dieser Sachverhalt ohne Probleme möglich. Der Bauherr teilt seine Entscheidung zu Eigenleistungen vor Ausschreibungsbeginn des Gewerkes seinem Gebäudeplaner einfach mit.
Weiter möchten wir mit einem Gerücht aufräumen, der Bauleiter des Bauträgers würde die Baumängel im Sinne des Bauwilligen/Bauherrn erkennen und abstellen. Bei unserer Tätigkeit als Baubegleiter und Sachverständige haben wir oft das Gegenteil feststellen müssen (siehe dazu). Es mag auch gute Beispiele geben, wir haben jedoch im Rahmen unserer 25 Jahre dauernden Tätigkeit nur sehr wenige gute Beispiele angetroffen. Jeder Bauherr sollte bedenken, dass vor einer Abnahme eines Bauvorhabens der Auftragnehmer beweisen muss, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach Abnahme obliegt die Beweislast dem Auftraggeber. Mängel im Nachhinein zu beweisen ist oft nicht einfach und kostenintensiv. Hier liegt der Vorteil bei der Individualplanung. Der Gebäudeplaner ist verpflichtet, nach den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Beschaffenheitsmerkmalen zu planen und ausführen zu lassen.
Welche Probleme auftreten können, kann man diesem Beitrag entnehmen (hier)
In einem jüngsten Fall haben wir festgestellt (Bauträger ist mittlerweile in Insolvenz), dass die Typenstatik für das Reihenhaus, welche vor vielen Jahren einmal erstellt wurde, durch die vielen örtlichen unterschiedlichen Gegebenheiten nicht mehr mit dem gebauten Haus übereinstimmte. Stellt sich dann die Frage, ob das Gebäude noch standsicher ist?
Bleibt die Frage nach dem Festpreis beim Bauträger. Welche Probleme hier auftreten können zeigt ein Beitrag aus www.zuhause.de (hier) oder (hier) oder (hier).
Ausgehend von unserer über 20-jährigen Berufserfahrungen können wir uns den Ansichten anschließen.
Bei der Individualplanung kann ein Kostenlimlit/Baukostenobergrenze vertraglich mit dem Gebäudeplaner vereinbart werden. Bereits in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) muss der Gebäudeplaner eine verbindliche Kostenberechnung vorlegen. Hier tritt der Gebäudeplaner in die Haftung bezüglich der Baukosten ein.
Die Vorteile einer Individualplanung kann man auch diesem Beitrag entnehmen. (hier)
Gerade hinsichtlich der richtigen Vereinbarung von Baukostenobergrenzen sollte man sich ausführlich beraten lassen.
Fazit für den Bauwilligen/Bauherrn
vertragliche Vereinbarung einer Baukostenobergrenze
Im Internet kann sich jeder Bauherr zu den statischen Baukosten informieren und selber vergleichen. Gute Anhaltspunkte liefert www.hausbaukosten.eu mit einer Vielzahl von Einstellungen/Möglichkeiten auch für den Baulaien.
Gesamtbetrachtung:
Die Individualplanung durch einen Gebäudeplaner und Statiker bringt hinsichtlich einer Flexibilität, Ausführungssicherheit und dem Gewährleistungsrecht viele Vorteile.
Wer sich aber um nichts kümmern und sehr schnell bauen will, ist bei einer Typenhausausführung richtiger.
Es sei denn, dass man ein bereits realisiertes Bauvorhaben der Gebäudeplaner wählt und dadurch die Vorteile eines realisierten Gebäudes mit einigen möglichen Veränderungen und einer Individualplanung geniesst. Auch dies scheint eine mögliche Variante zu sein und sollte überdacht werden.
Grundsätzlich sollten aber die o.g. Hinweise beachtet werden, um eine freudige und stressfreie Baurealisierung zu erleben.
Ausgehend von unseren Erfahrungen sollte sich jeder Bauwillige/Bauinteressent ausgiebig und unabhängig beraten lassen. Wir bieten solche Beratungen an.
(Anmerkung: Die Ausführungen sind die persönlichen Ansichten des Verfassers und stellt keine bautechnische und baurechtliche Beratung im Einzelfall dar)